AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
INKLUSIVE ABWEICHENDER GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteile eines jeden Affiliate Kunden Vertrages zwischen der

BW Coaching GmbH & Co. KG, Konradsreuther Str. 34c, 95032 Hof, Deutschland, vertreten durch Christian Klein, (im Folgenden: Betterwin24®) und dem Betterwin24® Clubmitglied, (im Folgenden: Clubmitglied)

1.2 Betterwin24® erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Betterwin24® liefert“ausschließlich SPORTSTATISTIKEN – ANALYSEDATEN und ANALYSETOOLS für Eintrittswahrscheinlichkeiten von Sportergebnissen“ (künftig: Waren genannt).

2.2 Clubmitglieder haben, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die Möglichkeit, für Betterwin24® nach freier Wahl, Waren und Dienstleistungen zu empfehlen. Für die Empfehlungstätigkeit im Rahmen des Empfehlungsprogramms erhält das Clubmitglied eine entsprechende Vergütung. Für diese Tätigkeit ist es nicht verbindlich erforderlich, dass zusätzliche finanzielle Aufwendungen getätigt werden, eine Mindestanzahl von Waren von Betterwin24® abgenommen oder andere Clubmitglieder akquiriert werden müssen.

2.3 Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung. Mit der kostenlosen Registrierung erhält man den Status Betterwin24® Clubmitglied. Mit diesem Status kann das Clubmitglied ungezwungen und sofort alle kostenlosen Dienstleistungen und Informationen, sowie Vorteile auf der Online Plattform frei nutzen.

2.4 Mit der Kostenlosen Registrierung erhält das Clubmitglied die Zugangsdaten mit denen es sich einloggen kann. Das Clubmitglied hat die freie Wahl, andere Clubmitglieder für den Kauf bzw. Verkauf von Waren von Betterwin24® zu empfehlen und auf den Warenverkauf eine Provision oder andersartige Bonifikation, entsprechend dem aktuell gültigen Empfehlungsplan, zu erhalten. Ausdrücklich keine Provision oder sonstige Bonifikationen erhalten Clubmitglieder für die bloße Empfehlung eines neuen Clubmitglieds. Die Provisionen und sonstige Bonifikationen, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung oder der sonstigen Erfüllung des Provisionsanspruchs, regeln sich mit dem Empfehlungsplan in der aktuell gültigen Fassung, der im persönlichen Login Bereich im BackOffice einsehbar ist.

2.5 Für die Aufnahme und Durchführung seiner Empfehlungen stellt Betterwin24® dem Clubmitglied ein Online BackOffice von Betterwin24® zur Verfügung.
3. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

3.1 Betterwin24® Clubmitglied kann jede natürliche oder juristische Person und jede Personengesellschaft werden. Sofern es sich um eine natürliche Person handelt, muss diese mindestens 18 Jahre alt sein. Um Ihnen die Teilnahme zu ermöglichen, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail übermittelt. Die Teilnahme als Clubmitglied ist kostenlos.

3.2 Sofern eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (GBR, OHG, KG usw.) einen Mitgliedsantrag einreicht, ist – soweit bei einer Personengesellschaft vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung, ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen (zumindest vor Auszahlung der Provision oder Bonifikation). Alle Gesellschafter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesellschafter sind gegenüber Betterwin24® jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.

3.3 Zwischen Betterwin24® und dem Clubmitglied wird kein, wie auch immer geartetes Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis (insbesondere keine Vereinsmitgliedschaft), begründet.

3.4 Mit Annahmen des Registrierungsantrages durch Betterwin24® wird der Antragsteller Clubmitglied bei Betterwin24® und erhält eine persönliche, nicht übertragbare Identifikationsnummer (im Folgenden „Mitglieds-ID“ genannt). Diese berechtigt das Clubmitglied alle Waren und Dienstleistungen bei Betterwin24® zu beziehen und die kostenlose Teilnahme an allen künftigen Empfehlungsprogrammen.

3.5 Soweit Online Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

3.6 Der Vertragsabschluss ist nur Online durch Registrierung auf der Betterwin24®-Webseite und entsprechender E-Mail Bestätigung durch Betterwin24® möglich. Das Clubmitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsantrag vollständig, ordnungsgemäß und wahrheitsgemäß auszufüllen und an Betterwin24® zu übermitteln. Es darf nur ein Mitgliedsantrag je natürlicher Person eingereicht werden. Zudem akzeptiert das Clubmitglied durch entsprechendes aktives Handeln vor Abschluss des Registrierungsvorganges diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, als zur Kenntnis genommen, und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.

3.7 Änderungen der personenbezogenen Daten des Clubmitglieds sind unverzüglich im BackOffice von Betterwin24® an der hiervor vorgegebenen Stelle vorzunehmen.

3.8 Betterwin24® behält sich das Recht vor, Mitgliedsanträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.

3.9 Für den Fall eines Verstoßes gegen die geregelten Pflichten, ist Betterwin24® ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich Betterwin24® für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

4. STATUS DES BETTERWIN24© CLUBMITGLIEDS als UNTERNEHMER

4.1 Das Clubmitglied handelt im Rahmen der Afilliate Werbung und Empfehlung als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Es ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von Betterwin24®. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme, oder andere Tätigkeitspflichten. Das Clubmitglied unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von Betterwin24® und trägt das vollständige, unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns, einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Das Clubmitglied hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder ein, im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns, geführter Arbeitsplatz gehört.(sofern das Clubmitglied eine dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnabsichten nachgeht.)

4.2 Das Clubmitglied ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Steuer- und Sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer [für die Schweiz ist eine Unternehmensidentifikationsnummer nach Maßgabe des § 14 (3) einzuholen] oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung [gilt in der Schweiz nur in einigen Kantone wie z.B. dem Kanton Genf], sofern erforderlich) oder der Anmietung eigener Büroräume eigenverantwortlich. Insoweit versichert das Clubmitglied, alle Provisionseinnahmen, die es im Rahmen seiner Tätigkeit für Betterwin24® erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz, ordnungsgemäß zu versteuern. Betterwin24® behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer das Clubmitglied hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von Betterwin24® werden keine Sozialversicherungsbeiträge für das Clubmitglied entrichtet. Das Clubmitglied ist nicht bevollmächtigt, im Namen von Betterwin24® Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.

5. WIDERRUFSRECHT und FREIWILLIGE VERTRAGLICHE WIDERRUFSBELEHRUNG

5.1 Das Clubmitglied registriert sich als Endverbraucher und hat Anspruch auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Sofern im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit als Unternehmer registriert sich das Clubmitglied bei Betterwin24® als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

5.2 Gleichwohl räumt Betterwin24® dem Clubmitglied auch in der Konstellation der Behandlung als Unternehmer nachfolgendes freiwilliges zweiwöchiges, vertragliches Widerrufsrecht ein:

5.3 Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Antrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Betterwin24®

BW Coaching GmbH & Co. KG

Konradsreuther Str. 34c

95032 Hof

Email: support@betterwin24.com

5.4 Widerrufsverzicht
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
• ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
• seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.“

Folgende Information wird im Onlineshop vor dem Kaufabschluss zur Anzeige gebracht,

• „Ich stimme der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
• „Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.

5.5 Sollten sie dieser Vereinbarung Zustimmung erteilen, mittels aktiver Handlung ihrerseits durch anhaken der Jeck boxen, erlischt das Widerrufsrecht unwiderruflich.

Sie erhalten nach Zustimmung ein Email mit folgenden Inhalt:

Ich habe auf eigenen Wunsch
a) ausdrücklich zugestimmt, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und
b) hiermit bestätige Kenntnis darüber zu haben, dass durch meine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages das Widerrufsrecht unwiderruflich verloren geht.
Diese Nachricht wird ein Bestätigungslink beigefügt, nach Bestätigung durch Klick auf diesen Link wird umgehend mit der Lieferung des Produktes begonnen.

5.6 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5.7 Ein Clubmitglied kann sich nach Ausübung seines Widerrufsrechtes erneut bei Betterwin24® registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf mindestens 6 Monate zurückliegt und das widerrufende Clubmitglied in dieser Zeit keine Aktivitäten für Betterwin24® verrichtet hat.
6. NUTZUNGSGEBÜHREN

6.1 Für die Nutzung, ebenso für Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Betterwin24® Services (BackOffice), berechnet Betterwin24® keine jährliche Mitglieds-, Verwaltungs- und Pflegepauschale im Bereich des Standard Back Offices, außer es wurden gesonderte Software Plug-Ins und Tools im Shop als Mietlizenz bestellt.
7. ALLGEMEINE PFLICHTEN

7.1 Das Clubmitglied ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

8. PFLICHTEN DES BETTERWIN24® CLUBMITGLIEDS

8.1 Dem Clubmitglied ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von Betterwin24® oder deren Clubmitgliedern, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Es ist insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über Betterwin24® Produkte, Dienstleistungen oder anderweitige Hilfestellungen bzw. Angebote zu machen. Das Clubmitglied wird sowohl im Rahmen seiner Vermittlungs- oder Werbetätigkeit nur solche Aussagen über die Waren oder Dienstleistungen des Betterwin24®-Sortiments machen, die inhaltlich den Vorgaben in den Betterwin24® Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen.

8.2 Des weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam). Ferner ist der Missbrauch, oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführender Aussagen), untersagt.

8.3 An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf das Clubmitglied Angaben über seine Provisionen und Bonifikationen bei Betterwin24® machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Clubmitglieder im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Clubmitglieder größere Provisionen und Bonifikationen mit ihrer selbständigen Tätigkeit für Betterwin24® erzielen können und die Erzielung einer Provision oder Bonifikation nur durch sehr intensive kontinuierliche Arbeit möglich ist. Es ist ferner ausdrücklich untersagt, das Betterwin24® – Bonifikationsprogramm als Zinsen erwirtschaftendes Anlage- oder sonstiges Finanzgeschäft zu bezeichnen, da eine solche Bezeichnung unrichtig ist.

8.4 Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, eigener Produktbroschüren, Werbe-Videos – Filme oder sonstiger selbständig erstellter On- oder Offlinemedien und Werbemittel ist dem Clubmitglied nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung von Betterwin24® gestattet. Auch die Bewerbung von Betterwin24® Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Betterwin24® gestattet. Für den Fall, dass das Clubmitglied die Leistungen von Betterwin24® in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook. Instagram, Google+), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen Betterwin24® Werbeaussagen verwenden. Ferner muss das Clubmitglied bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von Betterwin24® handelt und bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

8.5 Die Dienstleistungen und Waren von Betterwin24® dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Home Partys, Online-Home Partys, Webinaren oder sonstigen Online-Präsentationen von dem Clubmitglied vorgestellt werden.

8.6 Die Leistungen dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetshops, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.

8.7 Das Clubmitglied ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTSTÄNDIGER UNTERNEHMER auszuweisen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich entsprechenden Zusatz aufweisen. Dem Clubmitglied ist es ferner untersagt, im Namen der Betterwin24® für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen oder sonstige Verträge abzuschließen.

8.8 Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Clubmitglied eigenverantwortlich zu übernehmen.

8.9 Das Clubmitglied ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten.

8.10 Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Video-/Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von Betterwin24® sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Clubmitglied, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Betterwin24®, über das vertraglich ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.

8.11 Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens Betterwin24®, der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der Betterwin24®, ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellter Werbematerialien und sonstigen offiziellen Betterwin24® Unterlagen hinaus, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt.

8.12 Es ist ferner auch die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die das Kennzeichen Betterwin24® oder eingetragene Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von Betterwin24® enthalten. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen Betterwin24® ein ausschließliches Nutzungsrecht hat. Vorgenanntes Verbot aus Satz 2 gilt sowohl für identische, als auch ähnliche Zeichen. Gleichfalls verboten ist die Umlabelung von virtuellen Waren von Betterwin24®.

8.13 Dem Clubmitglied ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über Betterwin24® deren Leistungen, dem Betterwin24® Empfehlungsprogramm oder sonstige Betterwin24® Leistungen zu antworten. Das Clubmitglied ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an Betterwin24® an die E-Mail: support@betterwin24.com weiterzuleiten. Das Clubmitglied wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu Betterwin24® oder den Waren des Betterwin24®-Sortiments nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung von Betterwin24® äußern.

8.14 Kundenanfragen oder Beschwerden jeglicher Art über die Produkte, den Service oder das Empfehlungsprogramm sind umgehend an Betterwin24® an die E-Mail-Adresse support@betterwin24.com weiterzugeben.

8.15 Es ist dem Clubmitglied stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Clubmitglieder von Betterwin24® zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.

8.16 Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkte von Betterwin24® ist nicht gestattet.

8.17 Das Clubmitglied ist verpflichtet, Betterwin24® umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht durch andere Clubmitglieder Mitteilung zu machen.

9. WETTBEWERB

9.1 Dem Clubmitglied ist es erlaubt, für andere Unternehmen, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben, selbst wenn diese Wettbewerber sind.

9.2 Allerdings ist es dem Clubmitglied untersagt; andere Betterwin24® Clubmitglieder für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.

9.3 Dem Clubmitglied ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Betterwin24® Mitgliedsvertrages gegen sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

9.4 Soweit das Clubmitglied gleichzeitig für andere Wettbewerber, sonstige Unternehmen tätig ist, verpflichtet es sich, die jeweilige Tätigkeit so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf das Clubmitglied andere als Betterwin24® Waren und/oder Leistungen nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten, außer Betterwin24® hat dies ausdrücklich genehmigt, etwa weil es eine offizielle Kooperation zwischen Betterwin24® und diesem Unternehmen gibt.
10. GEHEIMHALTUNG

10.1 Das Clubmitglied verpflichtet sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen insbesondere hinsichtlich etwaiger Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Mitgliedsvertrags fort.

10.2 „Vertrauliche Informationen“ bzw. „Betriebsgeheimnisse“ im Sinne des Punkt 10.1 sind insbesondere aber nicht abschließend alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Vertragsparteien bezüglich Geschäftsstrategien, Schutzrechten, Entwicklung, Produktion und Verwendung von Informationen der Vertragsparteien, die bereits mitgeteilt wurden oder während der Laufzeit dieses Vertrags mitgeteilt werden. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang auch im Zuge der Tätigkeit bekanntgewordene Daten allenfalls geworbener Clubmitglieder als „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Absatzes zu klassifizieren.

10.3 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche Informationen einer Vertragspartei,
(a) die sich schon vor Übergabe durch diese Vertragspartei im Besitz der jeweils anderen Vertragspartei befanden,
(b) die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren,
(c) die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in dem vorliegenden Vertrag geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Vertragsparteien.
11. SCHUTZBESTIMMUNGEN / CROSSLINESPONSORING / MANIPULATION

11.1 Jenem aktiven Clubmitglied, der ein neues Clubmitglied erstmals empfiehlt, wird das neue Clubmitglied seinem Empfehlungsgeber eindeutig über eine ID Nummer zugewiesen, wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des von Registrierungsantrages bei Betterwin24® für die Zuteilung gelten. Sofern zwei Clubmitglieder dasselbe Clubmitglied als für sich empfohlen beanspruchen, wird Betterwin24® nur den in der Erst-Registrierung genannten Empfehlungsgeber berücksichtigen.

11.2 Betterwin24® ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten einschließlich der E-Mail-Adresse des Clubmitglieds aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und das Clubmitglied nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern Betterwin24® durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von dem meldenden Clubmitglied zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten.

11.3 Des Weiteren sind das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer Person oder eines Unternehmens, die/das bereits Clubmitglied bei Betterwin24® in einer anderen Clubmitglieds-Organisation ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Clubmitglieds-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartnern, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Jeglicher Verstoß gegen diese Bestimmungen wird mit fristloser Vertragskündigung geahndet.

11.4 Eine Sponsor Änderung kann nur mittels notarischer Beglaubigung durchgeführt werden. Bei diesem Antrag müssen alle beteiligten Personen der gesamten Upline unterzeichnen. Der Antrag wird seitens Betterwin24® nach Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 100.- geprüft und bei Vollständigkeit durchgeführt.

11.5 Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Clubmitgliedern, die tatsächlich das Betterwin24® Geschäft gar nicht ausüben (sog. „Strohmänner“), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine Bonusmanipulation herbeizuführen.

11.6 Dem Clubmitglied steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

12. ABMAHNUNG / HAFTUNGSFREISTELLUNG / SCHADENERSATZ

12.1 Bei einem ersten Verstoß gegen geregelten Pflichten des Clubmitglieds erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch Betterwin24® unter Setzung einer Frist von 10 Tagen, zur Behebung der Pflichtverletzung. Das Clubmitglied verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

12.2 Ungeachtet gesondert geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechte hat Betterwin24® das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.

12.3 Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß, oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von Betterwin24® gestellte angemessene, durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die das Clubmitglied zu ersetzen verpflichtet ist, worauf bereits jetzt ausdrücklich hingewiesen wird.

12.4 Das Clubmitglied haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die Betterwin24® durch eine Pflichtverletzung entstehen, außer das Clubmitglied hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

12.5 Das Clubmitglied stellt Betterwin24® für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen geregelte Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Clubmitglieds gegen geltendes Recht von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich das Clubmitglied insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die Betterwin24® in diesem Zusammenhang entstehen.

13. ANPASSUNG DER PREISE

13.1 Betterwin24® behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Vertriebsstruktur vor, die zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, das Empfehlungsprogramm oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere Preise zu erhöhen oder Provisionen den Marktgegebenheiten anzupassen. Die Änderung teilt Betterwin24® dem Clubmitglied innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Empfehlungsprogramm zu Lasten des Clubmitglieds um mehr als 10 % geben dem Clubmitglied das Recht, der Änderung durch Kündigung seines Vertrages zu widersprechen. Kündigt er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe oder nimmt das Clubmitglied die Änderung ausdrücklich an, so werden diese Vertragsbestandteil.

14. WERBEMITTEL und ZUWENDUNGEN

14.1 Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der Betterwin24®, können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

15. VERGÜTUNG

15.1 Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält das Clubmitglied Provisionen und Bonifikationen, die sich gemäß dem Betterwin24®-EMPFEHLUNGSPROGRAMM in der jeweils gültigen bemessen. Die Provisionen können nach dem freien Ermessen von Betterwin24® sowohl in Geld- als auch in Sachleistungen ebenso wie in einer Geldleistung an Dritte etwa zum Erwerb einer durch einen Dritten auf das Internetangebot von Betterwin24® angebotenen Ware oder sonstigen Leistung, verwendet werden. Die Art der Provisionsauskehrung einschließlich der Gewichtung der Geld-, Sach- oder Drittleistungsprovisionsausschüttung richtet sich nach dem jeweils gültigen Betterwin24®-EMPFEHLUNGSPROGRAMM.

15.2 Betterwin24® behält sich das Recht vor, das Clubmitglied vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann nach Wahl von Betterwin24® in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnung, erfolgen und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu geschehen.

15.3 Das Clubmitglied wird unter Mitteilung seiner Steuernummer und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes Betterwin24® sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet.

15.4 Sobald der Provisionsanspruch des Clubmitglieds erstmals einen Anspruch von 499,99 € übersteigt, zählt das Clubmitglied bei Betterwin24® nicht mehr als Kleingewerbetreibender, so dass Betterwin24® das Clubmitglied dann zur Übermittlung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer (für die Schweiz ist eine Unternehmensidentifikationsnummer zu übermitteln) auffordern wird, die unverzüglich spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Zugang der Übermittlungs- Anforderung an Betterwin24® zu übermitteln ist. Betterwin24® wird die Provision erst nach Übermittlung der Umsatzsteueridentifikationsnummer (Unternehmensidentifikationsnummer für die Schweiz) auskehren und bis dahin von seinem Rückhaltungsrecht Gebrauch machen. Auf die Möglichkeit der Sperrung nach Maßgabe des § 16 (1) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.

15.5 Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Leistungen des Clubmitglieds können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch Betterwin24® schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit Betterwin24® stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden, sofern nicht gesondert durch weitere Kooperationen möglich.

15.6 Betterwin24® ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die Betterwin24® zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen, z.B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer bei juristischen Personen, sofern beantragt und erteilt. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens Betterwin24® gilt als vereinbart, das dem Clubmitglied kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionrückhaltes zusteht.

15.7 Betterwin24® ist berechtigt, Forderungen, die gegen das Clubmitglied zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Das Clubmitglied ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

15.8 Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Clubmitglieds aus Mitgliedsverträgen sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.

15.9 Das Clubmitglied wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände Betterwin24® unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Empfehlungsprogramm, den das Clubmitglied in seinem BackOffice abrufen kann, und der im BackOffice jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Zahlungen oder Leistungen sind Betterwin24® binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Zahlungen oder Leistungen als genehmigt.

15.10 Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der Betterwin24® Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten wöchentlich auf ausdrückliche Anforderung des Clubmitglieds ausgekehrt.

15.11 Provisionsauszahlungen werden erst ab € 50.- durchgeführt, auf Wunsch werden Provisionen auch unter € 50.-  überwiesen, in diesem Fall fallen € 3,90 Spesen an, die bei der Überweisung automatisch in Abzug gebracht werden.

16. SPERRUNG DES CLUBMITGLIEDS

16.1 Für den Fall, dass das Clubmitglied nicht innerhalb von 14 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht Betterwin24® die vorübergehende Sperrung des Clubmitglieds bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 16 (2), einem Verstoß gegen die in § 16 (3) geregelten Vorgaben bis zur Nachholung der erforderlichen Handlung. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt das Clubmitglied nicht zur außerordentlichen Kündigung und begründet keinen Schadensersatzanspruch, außer das Clubmitglied hat die Sperrung nicht zu vertreten.

16.2 Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der Betterwin24® als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

16.3 Für jeden Fall der Anmahnung ist Betterwin24® zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.

16.4 Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich Betterwin24® das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. Betterwin24® behält sich insbesondere vor, den Zugang Clubmitglieds ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn das Clubmitglied gegen vormals genannte Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und das Clubmitglied die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung seitens Betterwin24® nicht innerhalb der genannten Frist beseitigt.
17. BEENDIGUNG DES BETTERWIN24® CLUBMITGLIEDS- und NUTZUNGSVERTRAGES

17.1 Der Mitglieds- und Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Clubmitglied hat das Recht jederzeit den Nutzungsvertrag bis zu einem letzten jedes Monats zu kündigen. Bestehende Daten und Provisionen werden bis zum gesetzlich geforderten Aufbewahrungspflicht archiviert. Abrechnungsunterlagen, Rechnungen, Provisionsgutschriften werden über den gesetzlich bestimmten Zeitraum archiviert, diese können dann gegen einen pauschalen Kostenaufwand von 49.- per Email oder einen Ftp Client übermittelt werden.

17.2 Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) behält sich Betterwin24® das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Bei einem Verstoß gegen geregelte Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist Betterwin24® ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

17.3 Ein Clubmitglied kann sich nach einer ordentlichen Kündigung seines Nutzungsvertrages erneut durch einen anderen Empfehlungsgeber bei Betterwin24® registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der ordentlichen Kündigung durch Betterwin24® mindestens 12 Monate zurückliegen und das kündigende Clubmitglied in dieser Zeit keine Aktivitäten für Betterwin24® verrichtet hat.

17.4 Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Clubmitglied kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da das Clubmitglied kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

18.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Betterwin24® lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die Betterwin24® ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

18.2 Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Betterwin24® ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

18.3 Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entsteht, haftet die Betterwin24® nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der Betterwin24® ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
19. ÜBERTRAGUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS

19.1 Betterwin24® kann den Mitgliedsvertrag jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen, welches die Geschäfte, die Gegenstände dieses Vertrages sind, in gleicher Weise fortsetzt und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.

19.2 Das Clubmitglied ist zur Übertragung seiner Mitglieds-Organisation nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Betterwin24® und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Clubmitglieds Antrages des Dritten an Betterwin24® berechtigt, sofern nicht Betterwin24® von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Übertragung der Mitglieds-Organisation ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Clubmitglied bei Betterwin24® sind. Für Clubmitglieder der Betterwin24® hingegen ist eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur nicht erlaubt. Die Zustimmung kann durch Betterwin24® sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Das Clubmitglied ist verpflichtet, Betterwin24® die beabsichtigte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftlich anzuzeigen. Betterwin24® hat nach Eingang der schriftlichen Anzeigen einen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt das Recht des Clubmitglieds zum Verkauf der eigenen Mitglieds-Organisation ebenso wie für den Fall, dass das verkaufende Clubmitglied Betterwin24® noch Geld schuldet.

19.3 Sofern als Clubmitglied eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Mitglieds-Organisation nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.

19.4 Sofern eine neue als Clubmitglied registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die den Clubmitgliedsvertrag beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus, der als Clubmitglied registrierten juristische Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages unter Beachtung der Maßgabe des (2) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig. Betterwin24® erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 89,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält Betterwin24® sich die Kündigung des Vertrages, der als Clubmitglied registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.

19.5 Der Mitgliedsvertrag endet spätestens mit dem Tode des Clubmitglieds. Der Mitgliedsvertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Todes, ein neuer Mitgliedsvertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Mitgliedsvertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Betterwin24® über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.

20. AUFLÖSUNG und LIQUIDIERUNG

20.1 Für den Fall, dass ein als juristische Person oder Personengesellschaft registriertes Clubmitglied seine Gesellschaft intern beendet, gilt das auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenannten Gesellschaft nur ein Mitgliedsvertrag verbleibt.

20.2 Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied /Gesellschafter das Clubmitglied fortgesetzt werden soll und dies Betterwin24® schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf das Clubmitglied bei Betterwin24® behält sich Betterwin24® das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Clubmitglieds führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der anderen Clubmitglieder führt.

21. EINBEZIEHUNG DES EMPFEHLUNGSPROGRAMMS

21.1 Das Empfehlungsprogramm und die darin enthaltenen Vorgaben sind ausdrücklich Bestandteil des Mitgliedsvertrages. Das Clubmitglied muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.

21.2 Mit der Versendung des Online-Antrages an Betterwin24® versichert das Clubmitglied zugleich, dass er das Empfehlungsprogramm zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente in der aktuell gültigen Fassung als Vertragsbestandteil akzeptiert.

21.3 Betterwin24® ist zu einer Änderung das Empfehlungsprogramm zu jeder Zeit berechtigt. Betterwin24® wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Das Clubmitglied hat das Recht, der Änderung zu widersprechen, sofern er die Änderung nicht ausdrücklich annimmt.

21.4 Im Falle des Widerspruchs ist das Clubmitglied berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt das Clubmitglied die Änderung an.

22. EINWILLIGUNG

22.1 Das Clubmitglied gewährt Betterwin24® unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Clubmitglied zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt das Clubmitglied durch die Unterzeichnung Mitgliedsvertrags und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Das Clubmitglied hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs wird Betterwin24® die vorgenannte Nutzung binnen Monatsfrist einstellen.

23. DATENSCHUTZ

23.1Nachfolgende Datenschutzerklärung geht übrigen Datenschutzerklärungen von Betterwin24® welche im BackOffice von Betterwin24® eingesehen und abgerufen werden können und lediglich ergänzend gelten, vor.

23.2. Betterwin24® oder deren namhaft gemachten Dritte Datenbankverwaltung verwendet die von dem Clubmitglied übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert und verarbeitet Betterwin24® ausschließlich durch den Partner im Rahmen seiner Angaben in dem Antragsformular zur Verfügung gestellten Daten und erstellt insbesondere keine Nutzerverhaltensprofile.

23.3 Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketinginformation werden die personenbezogenen Daten des Clubmitglieds an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung oder den auszahlenden Payment Dienstleister weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist.

23.4 Das Clubmitglied hat die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter der E-Mail support@betterwin24.com zu widersprechen.

23.5 Über den vorgenannten Zweck hinaus werden sämtliche der Betterwin24® übermittelten personenbezogenen Daten des Clubmitglieds, ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung, nicht an Dritte (mit keinem wesentlichen Vertrags- und Erfüllungsvertrag) weitergegeben, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung geschieht.

23.6 Nach der Kündigung und Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Partners, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gelöscht.

23.7 Sofern der Partner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung seiner personenbezogenen Daten wünscht, steht der Datenschutzbeauftragte von Betterwin24® direkt zur Verfügung.

24. VERJÄHRUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

24.1 Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht.

24.2 Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.

25. ANWENDBARES RECHT und GERICHTSSTAND

25.1 Es gilt das Recht der Republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem das Clubmitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

25.2 Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort sind, soweit dieser Vorgabe nicht zwingendes Recht entgegensteht, der Firmenstandort und deren zuständigen Gerichte.

26. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

26.1 Betterwin24® ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Ergänzungen zu jeder Zeit berechtigt. Betterwin24® wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Das Clubmitglied hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist das Clubmitglied berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt das Clubmitglied die Änderung an.

26.2 Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Ergänzungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

26.3 Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

E1 – Ergänzung 1/ Empfehlungsprogramm in der jeweilig aktuellen gültigen Fassung

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